Zur angekündigten Aufweichung des § 110 (6) Berliner Hochschulgesetz und deren Folgen 23. Oktober 2024
Gemeinsame Stellungnahme der Vertretungen der Arbeitnehmer*innen im Forum „Gute Arbeit an Berliner Hochschulen“
In der Sitzung des Forums „Gute Arbeit an Berliner Hochschulen“ am 15.10.2024 hat Wissenschaftsstaatssekretär Dr. Marx völlig überraschend angekündigt, dass die verpflichtende unbefristete Beschäftigung von promovieren Wissenschaftler*innen zur Disposition steht. Wegen angeblicher Rechtsunsicherheiten soll die Umsetzung des § 110 Abs. 6 Berliner Hochschulgesetz nicht weiterverfolgt werden. Damit würde eines der zentralen und bundesweit viel beachteten Reformvorhaben des am 14.09.2021 beschlossenen Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) gekippt.